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A-Z Buchhaltungsservice GbR

Viele Selbstständige und Unternehmer fragen sich, wo genau der Unterschied zwischen einem Buchhaltungsservice und einem Steuerberater liegt. Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt und wichtig für die richtige Wahl des passenden Partners.

Was ein Buchhaltungsservice leisten darf

Ein Buchhaltungsservice wie A-Z Buchhaltungsservice GbR erbringt seine Leistungen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Dazu zählen insbesondere die laufende Finanzbuchhaltung, das Kontieren laufender Geschäftsvorfälle, die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen für den Steuerberater.

Was ein Steuerberater übernimmt

Die eigentliche steuerliche Beratung, die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie die rechtsverbindliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt sind dem Steuerberater vorbehalten. Diese Tätigkeiten dürfen von einem Buchhaltungsservice nicht ausgeführt werden.

Wie beide Rollen zusammenarbeiten

In der Praxis ergänzen sich beide Leistungen ideal: Der Buchhaltungsservice übernimmt die laufende, zeitintensive Bearbeitung der Buchhaltung und bereitet die Unterlagen strukturiert auf. Der Steuerberater kann sich dadurch auf die steuerliche Beratung und die Erstellung der Abschlüsse konzentrieren – oft schneller und mit weniger Rückfragen.

Fazit

Ein Buchhaltungsservice ersetzt keinen Steuerberater, sondern entlastet ihn und Sie gleichermaßen. Wer beide Partner sinnvoll kombiniert, profitiert von einer effizienten, professionellen und rechtssicheren Aufteilung der Aufgaben.

Fragen zur Abgrenzung unserer Leistungen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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